§ 137 – Regulierungskonto

📝 Zusammenfassung

Das Regulierungskonto gleicht Differenzen zwischen tatsächlichen und kalkulierten Erlösen/Kosten über künftige Entgeltperioden aus. Außergewöhnliche Erlöse/Aufwendungen werden verteilt. Bei positivem Saldo: Entlastung der Netznutzer (Art. 19 EU-VO). Aufgehobene VfGH-Verordnungen und abgeänderte Kostenbescheide werden ebenfalls über das Regulierungskonto abgewickelt.

Das Regulierungskonto: Ausgleichsmechanismus der Netzentgelte

Das Regulierungskonto ist ein zentrales Instrument zur Glättung von Erlös- und Kostenschwankungen bei Netzbetreibern.

Grundprinzip

Situation Ausgleich
Tatsächliche Erlöse > Kalkulierte Reduktion künftiger Entgelte
Tatsächliche Erlöse < Kalkulierte Erhöhung künftiger Entgelte
Festgestellte Kosten ≠ Kalkulierte Anpassung über Regulierungskonto

Außergewöhnliche Ereignisse (Abs. 2)

Maßgebliche außergewöhnliche Erlöse oder Aufwendungen können über mehrere Jahre verteilt werden:
- Vorrang: Abfederung außergewöhnlicher Aufwendungen
- Bei positivem Saldo: Zeitnahe Entlastung nach Art. 19 Abs. 3 EU-VO 2019/943

EU-Abrechnungen (Abs. 3)

Beträge aus der europäischen Ausgleichsenergie-Abrechnung (VO 2017/2195):
- Ausgleich binnen 3 Jahren
- Nur über Netznutzungsentgelte (§ 128)
- Sprunghafte Entwicklungen vermeiden

Bescheid-Korrekturen

Situation Behandlung
Kostenbescheid aufgehoben Abweichung über Regulierungskonto
Kostenbescheid abgeändert Anpassung über Regulierungskonto
VfGH hebt Verordnung auf Minder-/Mehrerlöse ausgleichen

Bilanzierung (Abs. 7)

Netzbetreiber müssen im Jahresabschluss:
- Ansprüche/Verpflichtungen aktivieren/passivieren
- Bei anhängigen Verfahren: Rückstellungen für mögliche niedrigere Kostenfeststellungen

Bedeutung: Das Regulierungskonto verhindert sprunghafte Entgeltänderungen und schützt sowohl Netzbenutzer als auch Netzbetreiber vor unvorhergesehenen Schwankungen.

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